Jepp, wo bleibt nun eigentlich die Rechtsgrundlage? Schon seit Jahren operiert die „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ – kurz „ZITiS“ – nun schon im juristisch und damit verfassungsrechtlich luftleeren Raum. Die Bundesregierung hat hingegen schon im KoaV versprochen, das zu ändern und hat nun einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Damit löst sie zwar das Versprechen einer gesetzlichen Grundlage ein, führt dessen eigentliche Intention aber ad absurdum, indem sie einerseits die Befugnisse von ZITiS erweitert und andererseits die Kontrolle beschränkt. Deshalb habe ich für das Digitaldossier der Süddeutschen zentrale Statements geliefert.
https://www.sz-dossier.de/
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