Nein, die „Sicherheitslücke“ im BSIG ist nicht geopolitisch-strategisch zu verstehen und § 7 BSIG ist keine geeignete Rechtsgrundlage für eine abstrakte Herstellerwarnung. In der aktuellen Ausgabe der MMR 2023, S. 93 ff. nehme ich die BSI-Warnung vor Kaspersky aus dem letzten Jahr juristisch gründlich auseinander. Wenn wir in Deutschland nicht endlich verstehen lernen, dass „operative Cybersicherheit“ keine Cybersicherheitspolitik ist, sind wir auch nicht in der Lage, eine vernünftige, wirksame, vertrauenswürdige, nachhaltige und vor allem widerspruchsfreie nationale Cybersicherheitsarchitektur aufzubauen.
#bsi #herstellerwarnung #kaspersky
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Dann verklagen Sie das BSI doch? Wir sind ja ein Revhtsstaat, im Gegensatz zu dem Regime, was Kasperksy beheimatet.