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Am 2. und 3. Februar 2021 findet der 17. Deutsche IT-Sicherheitskongress des BSI statt – in diesem Jahr virtuell ausgestrahlt aus Köln. Teilnehmen werde ich in diesem Jahr mit dem Vortragstitel:
IT-Sicherheitsupdates: Pflichten für Hersteller und Verkäufer
IT-Sicherheit ist eine Daueraufgabe. Dies erschwert es Herstellern und Verkäufern von IT-Produkten zu überblicken, in welchen Fällen, in welchem Umfang und für wie lange sie ihren Kunden IT-sicherheitsbezogene Softwareupdates zur Verfügung stellen müssen. Der Beitrag soll die gegenwärtige Situation im Vertrags- und Deliktsrecht für die nicht immer klar geregelten Updatepflichten im B2B-Bereich vor allem aus der Herstellerperspektive beleuchten – insbesondere auch jenseits individuell vereinbarter Garantieverträge. Einbezogen werden dabei die drei Parteien Hersteller, (Zwischen-)Händler/Intermediär und Kunde/Nutzer.
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Das vorläufige Programm ist unter diesem Link abrufbar.
Zur Website des BSI inkl. Möglichkeit zur Anmeldung geht es hier.