IT-SiG 2.0: Stellungnahme zum 3. Referentenentwurf vom 2.12.2020

Das IT-SiG 2.0 hat es sich zum Ziel gesetzt, die Cyber- und Informationssicherheit als ein Schlüsselthema für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Besonderen zu fördern. Der aktuelle Referentenentwurf basiert auf der vorliegenden dritten Entwurfsfassung (Stand Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 01.12.2020, „Diskussionsentwurf“), die am 19.11.2020 veröffentlicht wurde. Inhaltlich greift das IT-SiG 2.0 die inhaltlichen Regelungen auf, die schon 2015 mit dem ersten IT-SiG getroffen wurden, und versucht insbesondere auch die Erfahrung bei der Umsetzung dieser Regelungen zu berücksichtigen. Überdies fließen neue technologische und gesellschaftspolitische Dimensionen der Nutzung und Vernetzung von IT-Systemen in die Erwägungen ein. Das bisherige Gesetzgebungsverfahren war von erheblicher öffentlicher Wahrnehmung und einem umfassenden Diskurs geprägt, der seit der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfes im April 2019 fortdauert. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wird in dieser Stellungnahme nur auf zentrale Auffälligkeiten und Kritikpunkte Bezug genommen.

Zum Diskussionsentwurf des Gesetzes vom 2.12.2020.

Die Stellungnahme steht unter diesem Link zum Download als pdf-File zur Verfügung.

Auszüge aus der Stellungnahme auf netzpolitik.org: IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Innenministerium setzt zum voreiligen Endspurt an (netzpolitik.org)

Auszüge aus der Stellungnahme in Spiegel Netzwelt: IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Das soll im Huawei-Gesetz stehen – DER SPIEGEL

Beitrag in DuD 2021, 40 ff.: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – eine kritische Analyse

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