Chinese Cybersecurity Law und der Schutz geistigen Eigentums

Mehr und mehr Unternehmen aus der Elektronik- und Industriebranche unterhalten geschäftliche Kontakte in das Reich der Mitte. Doch wie ist es dort um den Schutz von Urheberrechten bestellt? Will man zumindest dem Chinese Cybersecurity Law (CSL), das vor knapp über zwei Jahren in Kraft trat, Glauben schenken, dann könnten sich hier auch für deutsche Hersteller relevante Änderungen ergeben. Dabei geht es um insgesamt drei Themenkomplexe: Die Regulierung von VPN-Verbindungen, die Produktzertifizierung und die Datenlokalisierung.

Transnational operierende Unternehmen nutzen regelmäßig VPN, um sensible Unternehmensdaten sicher zu übertragen. Seit Inkrafttreten des CSL gab es immer wieder Gerüchte um die „Abschaltung“ entsprechender Verbindungen, soweit sie nicht von staatlicher Seite zugelassen sind. Die letzte offizielle Frist hierzu lief am 31. März 2019 aus – seither aber scheinen sich keine nennenswerten Einschränkungen im transnationalen Datenverkehr via VPN ergeben zu haben. Gleichwohl kann gegenwärtig noch keine Entwarnung gegeben werden, denn das Thema der Nutzung von staatlich lizensierten VPN ist noch nicht vom Tisch – und damit auch nicht die Frage, inwieweit zukünftig noch wirklich verschlüsselte Kommunikationsverbindungen genutzt werden können.

Der vollständige Beitrag kann im Beck-Blog eingesehen werden.

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