Videoüberwachung öffentlicher Straßen zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten?

Dennis-Kenji Kipker/Michael Walkusz

 

Infolge der jüngsten Urteile für Dieselfahrverbote hat das BMVI mit seinem Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (abrufbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.pdf (28.11.2018)), der im Kabinett beschlossen und bereits dem Bundesrat zugeleitet wurde, einen neuen Meilenstein zur Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen gegen Dieselfahrverbote gesetzt. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen Eingriffsgrundlagen zur großräumigen Video-Überwachung in den Diesel-Verbotszonen zur Verfolgung von ordnungswidrig handelnden Dieselfahrern geschaffen und umgesetzt werden.

Funktionsweise und Durchführung der Überwachung

Der Entwurf sieht vor, dass die Behörden zukünftig dazu ermächtigt werden sollen, in den Diesel-Verbotszonen eine flächendeckende Kamera-Überwachung einzurichten, um hiermit Diesel-Fahrverstöße aufzuspüren und entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Die Weiterverarbeitung der Daten erfolgt automatisch: Ein Algorithmus, der die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge erkennt, soll anhand der Kennnummer das Fahrzeugmodell, die für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs, das entstandene Bild, sowie den Ort und die Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr speichern, sodass die Daten für weitere behördliche Maßnahmen weiterverarbeitet werden können. Die Nutzung der hierdurch erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die Verfolgung und Sanktionierung der Ordnungswidrigkeit beschränkt. Nach Feststellung der Rechtswidrigkeit des Führens des Kraftfahrzeugs in der Dieselverbotszone sollen die Daten unverzüglich gelöscht werden.

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Der vollständige Beitrag kann an dieser Stelle im beck-blog abgerufen werden.

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