Nachdem in Deutschland die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Einführung der Body-Cams bei der Vollzugspolizei nunmehr abgeschlossen sind, stellt sich die Frage, ob sich das neue Einsatzinstrument tatsächlich wie geplant entwickelt und nachweislich zu einer Reduzierung der Zahl von Übergriffen auf Polizeibeamte führt. Ausführliche Studien für den Body-Cam-Einsatz in Deutschland hat es bisher nicht gegeben – lediglich die Frankfurter Pilotstudie aus 2013 für den Problemstadtteil Alt-Sachsenhausen lieferte die wesentliche Begründung für die Effektivität des Einsatzes der Körperkameras. Nachdem die Body-Cams nunmehr jedoch auch nicht nur von staatlichen Einrichtungen, sondern ebenso in zunehmenden Maße von privaten Sicherheitsdiensten eingesetzt werden – siehe jüngst beispielsweise den Fall der Nutzung von Body-Cams am Bremer Hauptbahnhof durch eine private Sicherheitsfirma (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-privater-wachdienst-setzt-bodycams-am-bremer-hauptbahnhof-ein-_arid,1670852.html), aktualisiert sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Körperkameras von Neuem. Wo einerseits der Schutz von Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie von Sicherheitskräften sinnvollerweise bezweckt wird, sich andererseits aber regelmäßig auch Vorfälle des Einsatzes übermäßiger physischer Gewalteinwirkung durch ebenjene Personengruppen auf Bürgerinnen und Bürger zu aktualisieren scheinen, sollte den gegenläufigen Interessen mehr denn je angemessen Rechnung getragen werden. Nichtsdestotrotz ist dabei auch die gestiegene Bedrohungslage im öffentlichen Raum zu berücksichtigen.
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