Mit Videoüberwachung können keine Anschläge verhindert werden, sie kann aber bei der Ermittlungsarbeit helfen. Problematisch ist allerdings die automatische Gesichtserkennung und die Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit an Private.
Seit dem vergangenen Jahr wird die rechtspolitische Debatte um die Videoüberwachung in Deutschland neu aufgerollt. Wo sich in der Vergangenheit eine zunehmend restriktive Praxis zur Beurteilung des Einsatzes von Videoüberwachung im öffentlichen Raum herausgebildet hatte, soll eine geplante Änderung im Bundesdatenschutzgesetz es nunmehr ermöglichen, dass auch Private den Verkehrsraum überwachen können. Das geplante Vorhaben läuft unter dem Titel „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ und hat am 10. Februar 2017 den Bundestag passiert.
Mit der Änderung des § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes wird bezweckt, dass Private öffentlich zugängliche, großflächige Anlagen wie Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren, Parkplätze und auch den öffentlichen Personennahverkehr einfacher überwachen können, indem der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als wichtiges öffentliches Interesse gewertet und bei der entsprechenden Abwägungsentscheidung berücksichtigt wird. Die Anschläge von Ansbach und München im Sommer 2016 hätten gezeigt, dass gerade auch privat betriebene öffentliche Verkehrsflächen einer erheblichen terroristischen Bedrohungslage ausgesetzt sind und dementsprechend zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung überwacht werden müssen.
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Der vollständige Beitrag ist im Debattenportal „Causa“ des Berliner Tagesspiegels an dieser Stelle abrufbar.
Ich weiß nicht, warum sich alle immer so über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum aufregen: In der Öffentlichkeit kann ich mich schließlich nie davor schützen, von irgendwem beobachtet zu werden, sei es nun eine Überwachungskamera oder das menschliche Auge. Dann muss ich mich eben schon im Vorfeld richtig darauf einstellen.
Der Unterschied liegt in der Speicherung und der damit später möglichen Auswertung.
Sich im Vorfeld „richtig darauf einstellen“ bedeutet was genau?
Sich zu vermummen oder zu verkleiden?
Oder sich erst gar nicht dort aufzuhalten?
Beides sind, wie ich finde, keine guten Lösungen in einer „freien“ Gesellschaft.