Jüngst stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen weiteren Gesetzentwurf zum Ausbau der Sicherheitsarchitektur im öffentlichen Raum vor: das so genannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“, das eine punktuelle Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Sachen öffentlicher Videoüberwachung vorsieht. Die Besonderheit dabei: Es geht nicht primär darum, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu erweitern, wie es sonst der Fall ist, sondern für die Betreiber von privaten Einrichtungen soll die erleichterte Möglichkeit zur kamerabasierten Überwachung der von ihnen unterhaltenen öffentlichen Verkehrsflächen geschaffen werden. Der folgende Beitrag des Verfassers im „beck-blog“ analysiert den neuen Gesetzentwurf und kommt dabei zu einem höchst bedenklichen Ergebnis.
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