Nachdem am 2. März 2010 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefällt hatte, herrschte große Erleichterung: Die staatliche Überwachungsmaßnahme wurde für verfassungswidrig erklärt, ebenso waren die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen in den §§ 113a, 113b TKG nichtig. Gleichwohl der Vorratsdatenspeicherung nunmehr die gesetzliche Grundlage fehlte, erachtete das Gericht die Maßnahme nicht für generell unzulässig: Besondere […]