Für die Neufassung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, dass die neuen Vorgaben ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten sollen. Demgemäß wären die Anbieter von Telekommunikationsdiensten seit drei Tagen verpflichtet gewesen, anlasslos und damit „auf Vorrat“ solche Datentypen für Zwecke der Strafverfolgung zu speichern, die bei der Dienstenutzung anfallen. Hierzu gehören […]