Schlagwort: No-Backdoor-Abkommen

Monatliches Themenupdate aus den Bereichen Datenschutz & Cybersecurity: November 2019

Keine Hinweispflicht für Elektronikmärkte: Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat in einem Urteil (Az.: 6 U 100/19) entschieden, dass Elektronikmärkte ihre Kunden beim Kauf eines Smartphones nicht darauf hinweisen müssen, dass sie eventuell keine System-Updates mehr erhalten und das Gerät dadurch möglicherweise Sicherheitslücken enthält. Mehr dazu auch unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Haendler-muss-nicht-auf-Handy-Sicherheitsluecken-hinweisen-4573506.html Bedenken an Spahns Gesetzesentwurf: Der […]