Der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts ist eröffnet, sobald personenbezogene Daten – definiert als Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person – verarbeitet werden. Da es in vielen Bereichen der Forschung zur Zielerreichung notwendig ist, derlei personenbezogene Daten zu verwenden, kommt es nicht selten zu einem Konflikt zwischen Forschungsfreiheit und Datenschutz: Die […]