Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 in den Rechtssachen C-203/15 und C-698/15 eine uneingeschränkte Vorratsdatenspeicherung ohne feste Grenzen für unzulässig erklärt. Diese stelle einen zu großen Eingriff in die Grundrechte dar. Eine Speicherung von Seiten elektronischer Kommunikationsdienste zum Zweck der Vorbeugung schwerer Straftaten solle jedoch erlaubt sein, wenn sie „hinsichtlich […]