
Noch drei Tage #Widerspruchsfrist: Ab dem 27. Mai nutzt #Meta die personenbezogenen Daten der Nutzer, um damit seine #KI-Modelle zu trainieren. Betroffen sind die öffentlichen Inhalte, die gepostet werden, dazu gehören Fotos, Beiträge oder Kommentare, sowie Aktivitäten in Gruppen und Interaktionen sowie alle Anwendungen, die Meta #AI selbst betreffen – zum Beispiel, wenn man die integrierte KI etwas fragt.
Bewusst holt der US-Konzern hierzu nicht die aktive Einwilligung seiner User ein, denn dann würde niemand dem KI-Training zustimmen. Anstelle dessen beruft man sich lieber auf die allgemeine Klausel der „berechtigten Interessen“ im #Datenschutz – wie man es bei Facebook aus Tradition schon in der Vergangenheit regelmäßig getan hat, um die umfassende Datenverarbeitungspraxis zu legitimieren. Das Problem hierbei: Viele Nutzer:innen wissen nach wie vor nicht, dass solche Möglichkeiten einer Datenverarbeitung bestehen und können deshalb im Vorfeld keine selbstbestimmte Entscheidung treffen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Wichtig ist hier: Bis zum 26.5. muss der Widerspruch stattgefunden haben – ansonsten ist es nicht mehr möglich, die Daten aus dem AI-Training zu löschen.
Für Radio Bremen habe ich heute Mittag in einem Fernsehinterview spontan Stellung genommen und rate allen Nutzer:innen von Meta-Produkten dazu, jetzt zu widersprechen, wo es noch möglich ist. Wie das funktioniert, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646
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