Einladung in das Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Welche globalen Auswirkungen hat das neue europäische Cyberrecht?

NIS-2 und Co. lösen nicht nur weltweites Interesse aus, sondern haben auch globalen Vorbildcharakter! Allen, die immer noch meinen, dass die aktuelle rechtliche Regulierung von Cybersicherheit bloß wieder ein „weiterer europäischer Vorstoß“ ist, sei an dieser Stelle der Hinweis gegeben, dass Staaten weltweit ein Augenmerk auf unseren europäischen Ansatz geworfen haben. Deshalb war ich heute eingeladen in das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, um Vertretern der „Infocomm Media Development Authority“ aus Singapur (IMDA, vergleichbar mit der deutschen BNetzA) die Grundsätze von NIS-2, CRA und Radio Equipment Directive und ihr Zusammenspiel untereinander vorzustellen. Für die Behörden in Singapur sind die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht nur aufgrund ihrer extraterritorialen Rechtswirkung von Interesse, sondern auch, weil Grundsätze des europäischen Cyber-Rechts in die Rechts- und Behördenstruktur in Singapur übertragbar sein könnten. Dabei besteht ein solches Interesse aktuell nicht nur in Singapur, sondern unter anderem auch in Kanada, Indien und Kambodscha. Diese Fragen der Übertragbarkeit wesentlicher europäischer Rechtsgrundsätze in ausländische Rechtsordnungen weltweit zeigen, dass sich für EU-Unternehmen die neuen Cybersicherheitsstandards nicht nur als Wettbewerbsvorteil erweisen könnten, sondern sogar dabei hilfreich sind, neue Märkte zu erschließen, indem die Europäische Union die zukünftigen Standards in der globalen Cybersicherheit setzt!

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