16. Bonner Dialog für Cybersicherheit

16. Bonner Dialog für Cybersicherheit »Corona 2020 – Was sonst noch geschah: IT-Gesetzgebung in außergewöhnlichen Zeiten«

Ich freue mich, zusammen mit Ulf Buermeyer, Sven Herpig, Andreas Könen und Louisa Specht-Riemenschneider zu diskutieren!

Zur Anmeldung geht es unter: 16. Bonner Dialog für Cybersicherheit – Fraunhofer FKIE

Heute Nachmittag beim Bonner Dialog für Cybersicherheit: Ein klares Statement gegen überbordende und politisch opportune IT-Gesetzgebung, wie sie zurzeit aus dem Innenministerium und dem Justizministerium kommt. So zumindest werden weder Vorteile für Wirtschaft noch für den Verbraucher geschaffen. #cybersecurity #datenschutz #privacy #bmi #bmjv

Bei der Microsoft-Exchange-Panne konnten individuelle Endnutzer ihre rechtlichen Ansprüche nicht nutzbar machen. In diesem besonderen Fall ist von einer schwerwiegenden Betroffenheit des Unternehmens auszugehen, was Ansprüche für Individualnutzende schwierig macht. Ist hier die rechtliche Handhabe ausreichend?

Dieser Frage gingen im 16. Bonner Dialog für Cyber-Sicherheit Experten aus Recht und Verbraucherschutz nach. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Rechtswissenschaftler an der Universität Bremen hält die gegenwärtige rechtliche Lage für ausreichend: “Die Verantwortlichkeit von Herstellern von IT-Sicherheit ist nicht gesetzlich aufzurollen, sie kann gut durch bestehende Gesetze gefasst werden.” Kipker hält den Rechtsanspruch durch die Datengrundschutzgrundverordnung in Hinsicht der Betroffenenrechte für angemessen. Das einzige Problem sei, dass die Regelungen klarer formuliert werden sollten.

Cyber-Sicherheit: Soll die Haftung von Herstellern ausgeweitet werden? – Behörden Spiegel (behoerden-spiegel.de)

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