Big Brother 2.0 oder 1984 reloaded – Anforderungen und Risiken der automatisierten öffentlichen Videoüberwachung

Seit Anfang August findet am Bahnhof Berlin-Südkreuz der Testlauf der Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung statt, der gemeinsam vom Bundesinnenministerium, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt sowie von der Deutschen Bahn durchgeführt wird. Der Pilotversuch ist zurzeit auf sechs Monate befristet und soll es den beteiligten Behörden ermöglichen, abzuschätzen, ob die eingesetzte Technik tatsächlich wie geplant funktioniert – das heißt vor allem, ob die Bilderkennung zuverlässig funktioniert und ob sich die Zahl der Fehlalarme in Grenzen hält. Hierzu wurden in etwa 200 Personen, die den Bahnhof regelmäßig frequentieren, vorab fotografiert und deren Fotos in einer Datenbank gespeichert, die für den Abgleich der im Bahnhof aufgenommenen Fotos mit einer fiktiven Fahndungsdatei zuständig ist. Die Probanden tragen zudem einen kleinen Funksender, um für die Überprüfung des Abgleichs zu erkennen, ob sich eine Person im Bahnhof aufgehalten hat. Damit es im Rahmen der Pilotierung möglich ist, sich den polizeilichen Videoaufnahmen gegebenenfalls zu entziehen, wurde der Bahnhof in zwei erkennbar markierte Bereiche aufgeteilt: Einen Bereich ohne Kameraüberwachung, und den so genannten „Erkennungsbereich“, der mit der automatisierten Videoüberwachung ausgestattet ist. So soll es den Betroffenen ermöglicht werden, der Videoüberwachung gezielt auszuweichen.

[…]


Der vollständige Beitrag kann an dieser Stelle im beck-blog abgerufen werden.

Schreibe einen Kommentar