Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKAG vom 20. April 2016 (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09), in welchem das Gesetz in erheblichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wird, beschränkt nicht nur die künftige sicherheitsbehördliche Datenverarbeitung, sondern enthält zugleich auch ausführliche Vorgaben, wie eine solche Datenverarbeitung auf verfassungskonforme Weise zu realisieren ist. An der Entscheidung auffällig […]