Neuer Beitrag in der aktuellen Ausgabe der kes: „Vom Gesetz in die Umsetzungspraxis: Wie NIS-2 richtig umgesetzt werden kann“

Habemus #NIS2: In dieser Woche stieg endlich der weiße Rauch über dem Bundestag auf, den sich so viele #Cybersecurity-Praktiker:innen schon seit Jahren gewünscht hatten, denn auch in Deutschland ist der lange und steinige Weg zu mehr flächendeckender #Cybersicherheit nun zumindest einmal durch den Gesetzgeber zuende gegangen worden, und dabei wurde glücklicherweise auch viel Kritisches nun im positiven Sinne fachlich glattgezogen.

Für viele der betroffenen Unternehmen geht es jetzt jedoch erst in Kürze so richtig los – denn nicht ohne Grund gelangt die ebenso in dieser Woche vorgestellte #BSI Cybersicherheitslage 2025 zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik insbesondere durch schlecht geschützte Angriffsflächen im digitalen Raum nach wie vor verwundbar ist.

Womit jedoch fange ich jetzt an, ist eine Frage, die mir in den letzten Tagen besonders häufig gestellt wurde – und wie viel muss ich an welcher Stelle in meinem Betrieb investieren? Das BSI bietet hier in Kürze aktive Unterstützung an, indem es den betroffenen Unternehmen ein „#Starterpaket“ an die Hand geben will, zudem gibt es Online-Kickoff-Seminare der Behörde, in denen Unternehmen unter anderem Anleitungen für die Betroffenheitsprüfung sowie Registrierungs- und Meldeprozesse erhalten.

Wer nicht so lange warten mag, für den haben CII Governance Direktorin Irina Rosensaft und ich einen eigenen Starterbeitrag geschrieben, wie man jenseits vom Paragrafendschungel zur vernünftigen Umsetzung von mehr betrieblicher Cybersicherheit kommt – Schritt für Schritt als Titelthema in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Informationssicherheit „kes“:

https://www.kes-informationssicherheit.de/print/titelthema-braucht-deutschland-einen-cybershield-und-weitere-fragen-der-sicherheitspolitik/vom-gesetz-in-die-umsetzungspraxis/

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