
Der #Bundesgerichtshof hat entschieden: Die aus dem Aufbrechen verschlüsselter #Kommunikation erlangten Daten sind zu Zwecken der #Strafverfolgung beweisrechtlich verwertbar – damit ist eine seit mehreren Jahren hoch umstrittene Rechtslage nun höchstrichterlich geklärt – sollte man meinen.
Keinen Bezug jedoch nimmt das Gericht auf die Frage der technischen Authentizität und Integrität der gespeicherten Daten, die nach wie vor von Strafverteidigern angezweifelt wird. Davon umfasst sind nicht nur die Datenbestände aus #Encrochat, sondern ebenso vom kanadischen Messengerdienst #SkyECC.
Im Zuge der Beweismittelsicherheit ist hier zu fordern, klare Verwaltungsanweisungen zu schaffen, damit IT-forensisch belegt werden kann, dass keine unbefugten oder fehlerhaften Veränderungen von Daten stattgefunden haben, die zu einem späteren Zeitpunkt gegen Beschuldigte in Strafverfahren eingesetzt werden, soweit zunehmend digitale Ermittlungsmethoden Verwendung finden.
Gleichzeitig belegen die staatlichen Ermittlungsverfahren rund um SkyECC, EncroChat oder in den USA mit „ANOM“, dass nachrichtendienstliche Befugnisgrundlagen und strafprozessuale Ermächtigungen immer stärker durchmischt werden und auch die europäische Polizeibehörde Europol in Ermittlungen involviert wird, obwohl die rechtliche Grundlage hierfür unklar ist.
Wenn verschlüsselte Daten einer Vielzahl von Menschen staatlich tausendfach abgegriffen und ohne ausreichenden Tatverdacht so lange geparkt werden, bis sie irgendwann entschlüsselt werden können, gelangen wir an die Grenzen dessen, was im Hinblick auf die digitalen Bürgerrechte möglich ist.
Für die ARD habe ich in einem aktuellen Beitrag Stellung genommen: https://www.ardmediathek.de/video/buten-un-binnen-oder-regionalmagazin/buten-un-binnen-vom-15-mai/radio-bremen/Y3JpZDovL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlLzFjOWZlMDg5LTNkZWYtNGNhNi04YmMzLTgwNWIzYWUyMWFjMi9lcGlzb2RlLzI0MjUzNTE0MjUzNTQ5ODg5NDUvdXJuOmFyZDpzaG93OjAwOGUzYmUyZTIzYzk4NmE
#cybersecurity #denniskenjikipker