Rechtliche Risiken bei der Cloud-Computing-Nutzung: Neues Paper in der Zeitschrift „kes“

Alle #Cloud Risiken in einem Paper: In der neuesten Ausgabe der kes erklären Michael Kolain, Senior Fellow am cyberintelligence institute und ich ausführlich die #CII Cloud Matrix: Wie souverän ist ein Cloud-Anbieter tatsächlich, welche Kriterien sind dafür ausschlaggebend und welche Risiken ergeben sich für meine #Datensicherheit und #Datenschutz als Kunde, sollte ein Anbieter den Anforderungen nicht genügen?

Anhand unterschiedlicher #Unternehmenskonstrukte, die am Cloud-Markt gegenwärtig üblich bzw. denkbar sind, haben wir eine Analyse der rechtlichen Zugriffsrisiken aus der US-amerikanischen Rechtsordnung vorgenommen. Dabei werden aktuell im Wesentlichen fünf gesellschaftsrechtliche Szenarien unterschieden, die hinter dem Betrieb eines Cloud-Computing-Dienstes stehen können:

– Fallgruppe 1: Eine EU-Tochtergesellschaft eines US-Konzerns stellt den Cloud-Dienst bereit.

– Fallgruppe 2: Wirtschaftliche Akteure aus den USA und der EU schließen sich zu einer Kapitalgesellschaft zusammen, die von den EU-Akteuren dominiert wird und an der US-Unternehmen nur als Minderheitsgesellschafter und Technologielieferant beteiligt sind.

– Fallgruppe 3: Ein EU-Konzern, der auch Geschäftsbeziehungen in die USA pflegt, betreibt mit einer EU-Tochtergesellschaft einen Cloud-Computing-Dienst mit aus den USA lizenzierter Technologie.

– Fallgruppe 4: Ein EU-Unternehmen ohne Geschäftsbeziehungen in die USA nutzt US-Technologie (z.B. Software) über Lizenzen oder bindet ein Unternehmen mit US-Bezug als Auftragsdatenverarbeiter oder Technologielieferant in seine Cloud-Dienste ein.

– Fallgruppe 5: Ein EU-Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit in den USA stellt den Cloud-Computing-Dienst zur Verfügung, ohne dafür Software oder Dienste einer Auftragsdatenverarbeitung mit US-Bezug zu nutzen.

https://www.kes-informationssicherheit.de/print/titelthema-it-grundschutz-2/rechtliche-risiken-bei-cloud-computing-nutzung/

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