Die Quadratur des Kreises: Bundesregierung und „Backdoor-Gesetz“

Dennis-Kenji Kipker/Dario Scholz

Auf der letzten Konferenz der Innenminister, die im November 2017 stattfand, stellte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Antrag mit dem Titel „Handlungsbedarf zur gesetzlichen Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung nach §§ 100c und 100f StPO“. Wie bereits im dazu gehörigen Beitrag vom 31.12.2017 im Blog (https://community.beck.de/2017/12/31/unsichere-it-serienmaessig-ein-backdoor-gesetz-soll-den-staatlichen-datenzugriff-schon-ab-werk-ermoeglichen) besprochen, war zentraler Gedanke dieses Antrags, die Befugnisse der staatlichen Sicherheitsbehörden im Rahmen von Lauschangriffen durch den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ weiter auszubauen. Dies sollte vor allem dadurch geschehen, dass die Industrie verpflichtet wird, in die von ihr hergestellten IuK-Produkte so genannte „Backdoors“ einzubauen. Bei dieser „Hintertür“ handelt es sich, wie der Name ebenfalls preisgibt, um einen gewollten, aber grundsätzlich verdeckten Zugang zu einem Computersystem, der im Regelfall nur von den Entwicklern eines bestimmten Produkts intern eingesetzt wird, zum Beispiel zu Wartungszwecken, oder aber falls der Nutzer sich einmal selbst „ausgeschlossen“ haben sollte. Der Vorschlag von de Maizière legte jedoch nahe, die Backdoors nicht nur dem Produkthersteller, sondern vor allem auch den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, sodass zahlreiche IoT-Devices wie PKWs, Computer, Unterhaltungs- und Haushaltsgeräte sowie Kommunikationsendgeräte einer leichteren und umfassenderen Überwachung durch die Sicherheitsbehörden zugänglich sind. Seit Ende letzten Jahres ist es still geworden um den Vorstoß des Innenministeriums – was ist seither geschehen?

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Der vollständig Beitrag kann an dieser Stelle im beck-blog abgerufen werden.

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