Neue europäische Vorgaben zur Cybersicherheit: Der Bundestag beschließt das Umsetzungsgesetz zur NIS-RL der EU

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1148 „über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union“ (kurz: NIS-RL) beschlossen. Die EU-Richtlinie schreibt als zentraler Bestandteil der europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie bis spätestens zum 9. Mai 2018 die Umsetzung der in ihr enthaltenen Vorgaben in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor. Durch das deutsche Umsetzungsgesetz zur NIS-RL, dessen Referentenentwurf durch das Bundesministerium des Innern (BMI) am 7. Dezember 2016 vorgelegt wurde, erfahren deshalb verschiedene Rechtsvorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) von Sommer 2015 eine Anpassung an das aktuelle EU-Recht. Wesentliche Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens sind der auf dem Referentenentwurf basierende Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11242), die Stellungnahme des Bundesrates mit einer im Wesentlichen ablehnenden Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11620) und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 18/11808) sowie der durch den Bundesrat abgedruckte Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 335/17).

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