Vorratsdatenspeicherung und Berufsgeheimnisträgerschutz – völlig miteinander unvereinbar?

Nachdem am 21. September im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BT-Drs. 18/5088 und 18/5171, sog. Vorratsdatenspeicherung) stattfand, wurde mehr als deutlich, dass die Regierung von dem geplanten Vorhaben kaum mehr absehen wird. Im Gegenteil, vielmehr scheint es so, als ob das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. Umso wichtiger ist es deshalb, dass, wenn schon die Vorratsdatenspeicherung kommt – und zumindest bis zum nächsten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestehen bleibt –, diese durch hinreichende verfahrensrechtliche Vorschriften reglementiert und ihr Einsatz soweit als möglich beschränkt wird. Gerade die Gewährleistung des Berufsgeheimnisträgerschutzes stellt dabei ein nicht außer Acht zu lassendes Problem dar, welches im bisherigen Gesetzentwurf nur unzureichend behandelt wird. Dieser Beitrag soll nach einer kurzen Darstellung der rechtlichen Ausgangslage einen möglichen Verfahrensansatz zur Diskussion stellen, um den Interessen der zeugnisverweigerungsberechtigten Personengruppen gem. § 53 StPO auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung in noch hinreichender Form gerecht zu werden. Abschließend wird darüber hinaus untersucht, ob der Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisträgerschutzes rechtlich dergestalt ausgedehnt werden kann, dass auch mit der öffentlichen Meinungsbildung nicht hauptberuflich befasste Personengruppen von dessen Schutzgewährleistungen profitieren können.


Die weiteren Abschnitte dieses Beitrags können abgerufen werden unter netzpolitik.org.


Im Volltext ist der entsprechende Beitrag abrufbar in der Zeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ (DuD) 2015, S. 593 ff.

2 Comments

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  1. Bastian Ehrenfeld

    Man hört ja von allen Seiten (und das nicht schon seit gestern), dass die VDS verfassungswidrig sein soll. Der fehlende Schutz von wichtigen Berufen dürfte dem ganzen Konstrukt wohl den Rest geben. Ich bin schon gespannt auf die ersten Verfassungsbeschwerden…

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